Impressum

Kinderlachen Nordschwaben e.V.
Herzog-Georg-Str. 26
89415 Lauingen

Email: kinderlachen.nordschwaben@web.de

Registernummer: VR 201241 beim AG Augsburg
Steuernummer: 152/109/50238 beim Finanzamt Nördlingen

Bankverbindung:
Raiffeisenbank Augsburg Land West
IBAN DE27 7206 9274 0008 9257 04
BIC GENODEF1ZUS

Satzung

§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen Kinderlachen Nordschwaben. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“. Der Sitz des Vereins ist Dillingen a. d. Donau.

§2 Zweck
Der Verein Kinderlachen Nordschwaben e.V. mit Sitz in Dillingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die materielle und personelle Förderung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen in Form von Direkthilfen wie Spielzeug, Spielplätze, Jugendheimeinrichtungen, Ausrichten von Wohltätigkeitsveranstaltungen und Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern bei bedürftigen Waisenkindern, Beschaffung von Spielzeug für bedürftige Kindergärten, Beihilfe für die Errichtung und Erweiterung von Spielplätzen, Beihilfe für die Errichtung und Erweiterung von Jugendtreffpunkten, aktive Jugendhilfe, Veranstaltung von Wohltätigkeitsevents für den Verein.

§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden ( gegebenenfalls auch juristische Personen) .Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. ( bei juristischen Personen mit deren Erlöschen ) Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge – Geldbeiträge – zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

§4 Vorstand
Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.

§5 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Bei Auflösung des Vereins, Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Kinderschutzbund Deutschland zwecks Verwendung für bedürftige Kinder. Dillingen, 26.08.2012



Downloaden Sie hier die Satzung
Kinderlachen Nordschwaben e.V.
Derzeitige Postanschrift:
Erlenweg 2
89350 Dürrlauingen
 

Email: service@kinderlachen-nordschwaben.de

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